ANWALTSKANZLEI – von VIDAL AND PEREZ

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Von: VIDAL AND PEREZ – abogados20@europe.es
Betreff: ANWALTSKANZLEI
Anlagen: 2 PDF

AKTENZEIHEN: GG/57-876/98-05
KUNDENNUMMER: MD-MA/YGHD-502

AbschlieЯende Mitteilung fьr die Zahlung des nicht beanspruchten Preisgeldes
Wir mцchten Sie informieren, dass das Bьro des nicht Beanspruchten Preisgeldes in Spanien,unsere
Anwaltskanzlei ernannt hat, als gesetzliche Berater zu handeln, in der Verarbeitung und der Zahlung eines
Preisgeldes, das auf Ihrem Namen gutgeschrieben wurde, und nun seit ьber zwei Jahren nicht beansprucht wurde.
Der Gesamtbetrag der ihnen zusteht betrдgt momentan 8.540.225.10 EURO

Das ursprьngliche Preisgeld bertug 4.506.315,00 EURO. Diese Summe wurde fuer nun mehr als zwei
Jahre,Gewinnbringend angelegt,daher die aufstockung auf die oben bennante Gesammtsumme. Entsprechend dem
Bьros des nicht Beanspruchten Preisgeldes,wurde dieses Geld als nicht beanspruchten Gewinn einer Lotteriefirma
bei ihnen zum verwalten niedergelegt und in ihrem namen versichert.
Nach Ansicht der Lotteriefirma wurde ihnen das Geld nach einer Weihnachtsfцrderunglotterie zugesprochen.
Die Kupons wurden von einer Investmentgesellschaft gekauft.Nach Ansicht der Lotteriefirma wurden sie damals
Angeschrieben um Sie ьber dieses Geld zu informieren es hat sich aber leider bis zum Ablauf der gesetzten Frist
keiner gemeldet um den Gewinn zu Beanspruchen..

Dieses war der Grund weshalb das Geld zum verwalten niedergelegt wurde. GemдЯ des Spanischen Gesetzes
muss der inhaber alle zwei Jahre ueber seinen vorhanden Gewinn informiert werden.Sollte dass Geld wieder nicht
beansprucht werden,.wird der Gewinn abermals ueber eine Investmentgesellschaft fьr eine weitere Periode von
zwei Jahren angelegt werden.Wir sind daher, durch das Bьro des nicht Beanspruchten Preisgelds beauftragt
worden sie anzuschreiben.Dies ist eine Notifikation fьr das Beanspruchen dieses Gelds.
Wir mцchten sie darauf hinweisen, dass die Lotterie Gesellschaft ьberprьfen und bestдtigen wird ob ihre Identitдt
uebereinstimmt bevor ihnen ihr Geld ausbezahlt wird.Wir werden sie beraten wie sie ihren Anspruch geltend
machen.Bitte setztzen sie sich dafuer mit unserer Deutsch Sprachigen Rechtsanwaeltin in Verbindung
TEL.: +34 602 369 461. DR. MANUEL GOMEZ
ist zustaendig fuer Auszahlungen ins Ausland und wird ihnen in dieser sache zur seite stehen.Der Anspruch sollte
vor den 11-05-2015 geltend gemacht werden,da sonst dass Geld wieder angelegt werden wuerde.Wir freuen uns,
von Ihnen zu hцren, wдhrend wir Ihnen unsere Rechtshilfe Versichern.

Mit freundlichen GrьЯen
VIDAL AND PEREZ
RECHTSANWAELTE AM OBERSTN GERICHTSHOF
TEL. +34 602 369 461
FAX. +34 917 693 069

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