Die bekanntesten Verkehrsirrtümer

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Der Artikel im tagesspiegel.de ist zwar bereits von 2015, aber absolut aktuell. Und ganz ehrlich so unter uns…ich wusste fast nichts davon. 🙂

Hier die 9 populärsten Irrtümer.

 
1. Auf Autobahnen muss immer rechts gefahren werden

In der Regel gilt das Rechtsfahrgebot, aber wie überall gibt es auch Ausnahmen. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf bei drei oder mehr Spuren davon abgewichen werden, wenn auf dem rechten Fahrstreifen hin und wieder Autos fahren. Grund für diese Regelung ist, dass die Autos keine Schlangenlinien fahren müssen. Eine Autobahn mit 3 Spuren, ist dementsprechend nur 2 spurig mit einer zusätzlichen Überholspur. In der Praxis allerdings, sieht es ein wenig anders aus. Die rechte Spur ist frei, die mittlere ein wenig voller und die linke Spur ziemlich voll. Rechts darf nicht überholt werden. Oft ist man rechts nicht selten schneller, als die Fahrzeuge auf der mittleren Spur. Es gibt dann nur 2 Möglichkeiten. Entweder runter vom Gas, oder ganz auf die linke Spur zum Überholen. Was eigentlich gut durchdacht ist, wird öfter zur Unfall-Quelle. Ich persönlich bin viel mit dem Auto unterwegs und diese falsche Nutzung des Verkehrsraums ist vorwiegend in Deutschland festzustellen. Die meisten Länder haben eine strickte Höchstgeschwindigkeit auf ihren Autobahnen, mit starken Kontrollen und solchen Strafen. In der Regel gilt die Höchstgeschwindigkeit 120 kmh und in manchen Ländern sogar nur 100 kmh.

2. Man darf als Passant einen Parkplatz freihalten

Laut dem Gesetzgeber ist eine Parklücke für Fahrzeuge da. Frei nach dem Motto „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Nicht unbedingt zu empfehlen, aber man darf es. Man kann langsam auf die Person zufahren, welche den Parklatz blockiert. Die Betonung liegt auf langsam zufahren und nicht anfahren. Und es kommt sogar noch besser. Wenn sich die Person wehrt und sich gegen das Auto stemmt, begeht zweifelsfrei eine Nötigung. 🙂

3. Lichthupe ist Nötigung

Nicht immer, sonst gäbe es sie ja nicht. Wer kennt es nicht, dass man hinter sich einen Fahrer hat, dem es nicht schnell genug gehen kann.. Er blendet mehrfach auf, um sich freie Bahn zu verschaffen. Ganz klar Nötigung, oder doch nicht? Die Straßenverkehrsordnung sieht ausdrücklich vor, dass das Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften durch Schall- und Leuchtzeichen angezeigt wird. Also es darf auch gehupt werden. Allerdings wird Nötigung daraus, wenn man sehr dicht auffährt und das Lichthupen penetrant wiederholt.

4. Radfahrer gehören nicht auf die Straße

Was vielen Autofahrern nicht besonders gefällt… Radler sind keineswegs zum Fahren auf dem Radweg verpflichtet. Fahrräder gelten als Fahrzeuge und dafür ist die Straße grundsätzlich vorgesehen. Es gibt allerdings eine Ausnahme. Die Plicht der Radweg-Nutzung gilt, wenn der Radweg mittels eines blauen, runden Schildes ausgezeichnet ist. Diese Beschilderung allerdings darf nur erfolgen, wenn eine besondere Gefahr besteht und auf keinen Fall willkürlich.

5. Auf Parkplätzen gilt rechts vor links

Einer der größten Irrtümer. Auf Parkplätzen gilt die gegenseitige Rücksichtnahme. Das untereinander verständigen hat klar Vorrang. Eine Ausnahme gilt nur auf Parkplätzen mit großen Verteilerstraßen, von denen kleinere Parkstraßen abzweigen. Doch auch hier ist Vorsicht geboten, denn ob eine solche Situation gegeben ist, kann man schwer erkennen. Also in solchen Situationen nicht unbedingt auf sein Recht pochen. Das kann nach hinten losgehen. Ganz ehrlich…Meiner Meinung nach wäre die rechts vor links Regelung wesentlich klarer. Die gegenseitige Rücksichtnahme ist sehr dehnbar und nach einem Crash wird wohl jeder Fahrer behaupten er habe ja sowas von Rücksicht genommen.

6. Wer auffährt hat immer Schuld.

Fährt ein Autofahrer einem anderen hinten drauf, ist er in der Tat meist der Schuldige. Allerdings gilt der Beweis des ersten Anscheins. Und der spreche dafür, dass der Hintermann zu wenig Abstand eingehalten hat, zu schnell war oder unaufmerksam. Wenn der Auffahrende nachweisen kann, dass der Vordermann beispielsweise eine grundlose Vollbremsung hingelegt hat, kann ihn das entlasten. Auch das Bremsen für Kleintiere wird von Gerichten als grundlos eingestuft.

7. Beim Reißverschlussverfahren ist frühzeitig die Spur zu wechseln

Viele Leute haben wohl Angst, dass sie am Ende der Spur nicht mehr reingelassen werden und wechseln viel zu früh. Dadurch werde der Verkehr auf der Spur, die weiterführt, unnötig aufgestaut. Das Gesetzt ist eindeutig.  Man wechselt die Spur erst im unmittelbaren Endbereich des Fahrstreifens, der aufhört. Wer das richtig macht, zieht zwar oft den Ärger derjenigen auf sich, die früh wechseln, doch nur so wird der Verkehrsraum optimal ausgenutzt.

8. Bei abknickender Vorfahrt muss man nicht blinken

Ob man blinken muss oder nicht, entscheidet die Fahrtrichtung. Wer geradeaus fährt, blinkt nicht, wer abbiegt, muss den Wechsel der Richtung anzeigen. Selbst wenn man gar nicht anders kann, als links abzubiegen, weil rechts etwa eine Einbahnstraße einmündet, muss man blinken.

9. Rechts überholen ist strikt verboten

In speziellen Fällen ist es erlaubt, z. B. wenn man in einer durchgehenden Kolonne fährt. Die Fahrzeugschlange auf der rechten Spur darf also an der, die auf der linken fährt, vorbeiziehen. Das gilt sogar unabhängig von der Geschwindigkeit. Es muss aber eine Kolonne ohne Lücke sein. Sobald die Schlange abreißt, gilt wieder Überholverbot. Auch ein einzelnes Fahrzeug darf gelegentlich rechts überholen. Allerdings nur bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 80 kmh und wenn die Differenz zum überholten Fahrzeug nicht mehr als 20 kmh beträgt. Diese Werte haben sich in der Rechtsprechung durchgesetzt.

Bei Interesse hier der vollständige Artikel: tagesspiegel.de/mobil/da-liegen-autofahrer-haeufig-falsch-die-neun-populaersten-verkehrsirrtuemer/12084222.html

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