Anwalt Strafrecht in München

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Und wieder einmal mehr, wird es immer wichtiger sich juristisch vertreten zu lassen. Gerade in Zeiten, in denen immer mehr das Internet greift. Schon in der Fernsehwerbung wird fast immer auch die WWW-Adresse von den Werbenden mit angegeben und Bestellungen über das Internet sind inzwischen die Regel. Eine normale Reaktion der  Nutzer ist, dass die AGB’s (allgemeine Geschäftsbedingungen) meist nicht genau oder erst gar nicht durchgelesen werden.

So erging es auch Bekannten  aus München. Sie bestellten etwas im Internet und das fällt unter den sogenannten Fernabsatz. Die Lieferung kam trotz mehrmaliger Reklamationen nicht an. Sie teilten dem Verkäufer mit, dass sie vom Vertrag zurücktreten aufgrund der sehr langen Lieferzeit. Der Verkäufer wurde darauf hingewiesen, dass er nicht mehr liefern soll. Laut den AGB’s war die Versendung innerhalb von 2-3 Wochen zugesagt. Die Bekannten warteten insgesamt 6 Wochen bis sie vom Vertrag zurückgetreten sind. Nach 12 Wochen kam plötzlich die Waren-Sendung und meine Bekannten ließen sie an den Verkäufer zurückgehen. Allerdings war es nicht so ganz einfach. Nach ca. 2 Wochen flatterte ihnen die erste Mahnung ins Haus. Immerhin ging es um 500 Euro und diese sollten sie zahlen. Ein Anruf beim Verkäufer brachte nicht den gewünschten Erfolg und das Gespräch eskalierte. Angeblich kam keine Rücksendung bei der Firma an. 3 Wochen später kam erneut eine Mahnung und jetzt belief sich die Forderung incl. der Mahngebühren auf 600 Euro. Meine Bekannten schickten die Kopie des Rücksende-Beleges mit dem Widerrufsrecht an den Verkäufer. Das Ergebnis war die Drohung des Verkäufers, dass er die Forderung gerichtlich einklagt. Es wurde sogar mit Gehaltspfändung gedroht, obwohl dies nicht zulässig ist.

Zeit einen Anwalt Strafrecht in München einzuschalten. Was viele Verbraucher nicht wissen, dass es gesetzliche Bestimmungen gibt, welche die AGB’s unwirksam machen. Und genau das war bei meinen Bekannten der Fall. Ein Brief des Anwaltes an den Verkäufer war ausreichend.

Egal, welcher Tat Sie beschuldigt werden auch außerhalb des WWW: Vermeiden Sie unüberlegtes Handeln und kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Anwalt.

 

 

Artikel-Bild copyright – Strafrecht München

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