Arbeitsschutzgesetz – die Sicherheit der Beschäftigten

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Ich werde öfter gefragt, ob ich mich im Arbeitschutz auskenne. Leider ist dies nicht der Fall, aber im Internet gibt es genug Informationen darüber…dachte ich zumindest. Aber es gibt auch jede Menge „schwarze Schafe“ unter den Informationsseiten. Hier mal ein kleiner Artikel, der sich im Groben mit dem Arbeitsschutz befasst. Ich habe 2 Links eingebaut, die auf eine der guten gute Info-Seiten verweist. Es gibt viele ausführliche Informationen, die man kostenlos und ohne Anmeldung lesen kann. Außerdem wurde auf das herzallerliebste Juristen-Deutsch verzichtet und ist somit sehr lesefreundlich. 🙂
 

Die Sicherheit der Beschäftigten ist wichtig

Gegenüber ihren Mitarbeitern haben Arbeitgeber eine besondere Verantwortung. Denn beide Seiten sind nicht etwa gleichstarke Partner. In gewisse Weise hat der Arbeitgeber als stärkerer von beiden eine Art Machtposition. Mit Arbeitsschutz nimmt er einen beträchtlichen Teil seiner Verantwortung wahr.

Umfassender Geltungsbereich

Welche Aufgaben ihm zufallen, steht im Arbeitsschutzgesetz. Es bildet den rechtlichen Rahmen und zwar für alle Beschäftigten. Dieser Begriff zeigt, dass das Gesetz für den Schutz mehr meint, als nur die Arbeitnehmer. Unter Beschäftigten versteht es alle Personen, die innerhalb einer Organisation Aufgaben erfüllen. Das sind nicht nur Angestellte als klassische Arbeitnehmer. Auch Auszubildende und Praktikanten, Schüler und Studenten und sogar Beamte fallen darunter. Rechtliche Regeln betreffen darüber hinaus Soldaten und ähnliche Gruppen. Übrigens gelten für alle anderen, die das Arbeitsschutzgesetz nicht erfasst, besondere Normen. Sie bezwecken allerdings den gleichartigen Schutz.

Mitbestimmung ist wichtig

Der Arbeitsschutz ist ein bedeutender Teil bei der Mitbestimmung im Betrieb. Gibt es einen Betriebsrat, darf dieser deshalb auch mitreden. Auch in Betriebsvereinbarungen finden Absprachen zur Arbeitssicherheit Eingang. Die Arbeitnehmervertretung darf unter bestimmten Umständen sogar darauf pochen, ein höheres Schutzniveau als das vom Arbeitsschutzgesetz vorgegebene zu vereinbaren. Eine wichtige Maßnahme, die von der Mitarbeitervertretung aber auch aus der Chefetage gefördert wird, ist die Implementierung eines Arbeitsschutzmanagementsystems. Meist gehört dazu die Ernennung eines Mitarbeiters zum Arbeitsschutzbeauftragten. Der kontrolliert die Einhaltung von Vorgaben und weist auf Schwachstellen im Unternehmen hin. Weitere Bestandteile eines Arbeitsschutzmanagementsystems nennt die Website anwaltarbeitsrecht.com. In jeder Firma hat letztendlich der Arbeitgeber bei den Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter das Weisungsrecht. Beschäftigte müssen sich also an dessen Vorgaben halten. In ihrem eigenen Interesse.

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