Internetbetrug vs. WWW-Abzocke

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Der Unterschied zwischen Internetbetrug und WWW Abzocke

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung, sondern basiert auf eigenen Erfahrungen.

Es ist nicht immer einfach Betrug von übler Abzocke zu unterscheiden. Da sind uns die USA weit voraus und nicht so großzügig in der Unterscheidung. Es bleibt zu hoffen, dass sich diesbezüglich auch endlich in Deutschland etwas ändert. Bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt. 🙂

Für Nutzer mag alles wie Betrug wirken. Allerdings gibt es klare juristische Unterscheidungen. Derzeit boomt es mal wieder mit allen möglichen Abzocken und täglich werden die Postfächer zugemüllt. Binäre Optionen (die Werbung dafür ist in den USA gesetzlich verboten), Handel mit Krypto-Währungen, Gewinn-Gutscheine von allen möglichen Firmen, Single-Partnerschafts-Seiten, die ewige Jugend, das spielend zu erreichende Körpergewicht mit Traum-Body, der ehrliche Wahrsager, die kostenlose Gold-Mastercard mit einem 7.500 Euro Kredit, selbstverständlich schufafrei, der perfekte Seitensprung, oder die Garantie zum Millionär zu werden. Irgendwann klickt jeder einmal auf so eine Webseite. Auch ich bin einmal auf spezielle Cremes und das Traumgewicht hereingefallen.

Alles bisher aufgezählte fällt unter die Rubrik „Abzocke“, bis auf die Gold-Mastercard mit Kredit. Diese sehe ich persönlich als betrügerische Abzocke, sofern Sie nicht wussten, wie der genaue Ablauf ist.

Bei allen anderen dieser Abzocken kann in den allerseltensten Ausnahmen  von Betrug gesprochen werden.

Wenn ich hinterher nur Geld losgeworden bin ohne Millionär zu werden, anstatt ab- sogar zugenommen habe, der Wahrsager mich mit unsinnigem Zeugs versorgt hat, beim Seitensprung nur teure Telefonate entstanden sind, die Öl-Firmen nicht einmal geantwortet haben, meine Handy-Photos auf Plattformen verschimmeln, obwohl ich alles nach dem E-Book gemacht wurde, Boris Becker zu sehr vertraute mit seiner Börsen-Werbung, ist es kein Betrug. Zumindest dann nicht, wenn auf der Webseite darauf hingewiesen wurde, dass nicht immer von einem Erfolg auszugehen ist. Selbst dann nicht, wenn erwähnt wurde, dass man sogar grundsätzlich keinen Erfolg haben kann. Und glauben Sie mir…irgendwo steht das immer, auch wenn es kaum leserlich da versteckt ist, wohin man als Nutzer sowieso nicht hinscrollt. Es muss nämlich nicht zwingend unter den AGB’s stehen und meist sind es sowieso keine in Deutschland gehosteten Webseiten und bei com.-Seiten muss nicht einmal ein gültiges, personenbezogenes Impressum hinterlegt sein. Genau da fängt das falsche Nutzerverhalten schon an. Wenn schon solchen Seiten vertrauen, dann sollen diese mit einer de.-Domain ausgestattet sein und ein personenbezogenes Impressum haben. Wenn Sie da auf eine Abzocke hereingefallen sind, gibt es dank Impressum wenigstens einen Ansprechpartner, wo Sie ordentlich Dampf ablassen können.



Auch wenn Sie sich in allen diesen genannten Situationen mächtig ärgern, juristisch ist da nicht viel zu machen. Es kann lediglich unter „schlechten Erfahrungen“ abgelegt werden.

Bei betrügerischen Abzocken ist die Sachlage ein wenig anders. Sie erhalten z. B. plötzlich eine Rechnung über Leistungen, die Sie angeblich in Anspruch genommen haben. Da kann es um ein Abo gehen, eventuell Downloads, eine Bestellung oder diverse Dienstleistungen. Es ist nicht auszuschließen, dass Sie solche Webseiten besucht und sich da auch durchgeklickt haben. Ein einziger falscher Klick kann ausreichen, dass Sie etwas kostenpflichtiges dabei versehentlich bestätigt haben. Auch mir ist das schon passiert und ich bekam eine Rechnung von einem Download-Archiv für ein 2 Jahres-Abo für schlappe 198 Euro. Sie können den Anbieter mal im WWW suchen und mit Sicherheit, sind da genug andere Geschädigte unterwegs. Sollten Sie so eine Rechnung bekommen, machen Sie nichts. Der schlimmste Fehler, den Nutzer machen können, ist ein Widerspruch gegen so ein Abo oder Dienstleistung mit rückwirkender Kündigung. In diesem Fall räumen Sie nämlich juristisch ein, dass ein Vertrag geschlossen wurde. Wenn Sie so drauf sind wie ich, freuen Sie sich auf ein Spielchen. Ich habe beim Download-Archiv angerufen und einen Mahnbescheid gefordert, dem ich dann widersprechen werde. Diesen Sachverhalt habe ich dann per Mail hinterher geschickt. Nach ca. 8 Wochen kam eine Mahnung und dann waren es schon 260 Euro. Gleiches Spielchen und ich habe wieder angerufen. Dieses mal wurde ich ein wenig ungehaltener und forderte erneut einen Mahnbescheid. Es wäre Pflicht das zu tun um die Kosten gesetzlich nicht weiter künstlich in die Höhe zu treiben. Glauben Sie mir…egal wen Sie da am Ohr haben, die Person ist auf jeden Fall ein wenig überfordert. 🙂 Auch hier den Sachverhalt wieder per Mail nachschicken. In den meisten Fällen ist es so, dass Ihnen plötzlich ein Vergleich angeboten wird. Jetzt können Sie sicher sein, dass Sie nie mehr etwas hören, wenn Sie nichts zahlen und/oder antworten. Kein einziger Gläubiger würde bei korrektem Sachverhalt einen Vergleich anbieten. Das ist so der letzte Versuch, um wenigstens noch ein wenig Geld zu bekommen. Aber alleine an solchen Vergleichszahlungen wird der Anbieter reich. Die Verunsicherung bei den Nutzern ist groß und viele sind sogar noch dankbar, dass sie mit einer Vergleichszahlung wegkommen, obwohl sie wissentlich nie etwas in Anspruch genommen haben.

Ich bekam kein Vergleichs-Angebot, aber dafür eine Inkasso-Forderung von inzwischen schlappe 450 Euro. Endlich… Ich schrieb eine nette Mail an das Inkasso:

Hallo und Guten Tag. Endlich habe ich einen kompetenten Ansprechpartner. Ich forderte Ihren Auftraggeber bereits mehrmals auf, einen Mahnbescheid zu beantragen, dem ich fristgemäß in voller Höhe der Forderung widersprechen werde. Ich bedauere, dass Sie vom Auftraggeber darüber nicht informiert wurden und somit keine Kosten für Ihre Tätigkeit bezahlt werden.

Da ich selbst lange in einem Inkasso-Unternehmen gearbeitet habe, weiß ich, dass das Inkasso-Büro den Auftrag wieder an den jeweiligen Kunden zurückgibt, damit dieser den Sachverhalt noch einmal prüft. Nach ca. 4 Monaten bekam ich dann ein Vergleichs-Angebot in Höhe von 75 Euro, die ich natürlich nicht bezahlte. 🙂 Wenn Sie also so eine dubiose Rechnung und/oder Mahungen von einem Inkasso bekommen, lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen oder einschüchtern. Ich kenne keinen einzigen Fall, wo bei solchen Abzockern das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wurde. Wichtig ist nur, dass Sie niemals etwas nachträglich kündigen, oder eventuell sogar was zahlen. Falls Sie da anrufen oder mailen, dann immer äußerst minimalistisch. Keine Stellungnahme zum Sachverhalt, keine Erklärungen, keine Nachweise, sondern nur einen Mahnbescheid fordern, dem Sie voll widersprechen werden. Falls jemand nicht weiß, wie so etwas abläuft…ein Mahnbescheid muss vom Gläubiger beim zuständigen Mahngericht beantragt werden. Bekommen Sie so ein Teil, dann nicht erschrecken. Es ist eine Widerspruchs-Anlage dabei und innerhalb von 14 Tagen muss diese zurück an das Mahngericht geschickt werden. Es ist lediglich darauf anzukreuzen, dass Sie der Forderung voll widersprechen. Bitte KEINERLEI BEGRÜNDUNG schreiben, denn das müssen Sie nicht. Das Mahngericht informiert den Gläubiger über den Widerspruch und dieser ist nun in der Beweispflicht nicht Sie.

Sollten Sie auf einen Scam / Vorschussbetrug hereingefallen sein, gibt es einiges zu beachten. Bei Scam/Vorschussbetrug ist der Ablauf immer nahezu identisch. Als erstes wird ein Geldbetrag in Aussicht gestellt. Das geht von Erbschaften über Geschäftsvorschläge, Gewinne bis zu Kreditvergaben. Allerdings muss man, um in den Genuss des Geldes zu kommen, in finanzielle Vorleistung treten, z.B. Notargebühren, Schmiergelder, spezielle Versicherung… usw. Egal wie auch immer, man wird keinen einzigen Cent der versprochenen Summe zu sehen bekommen. Hat man erst einmal etwas gezahlt, wird so lange Geld von den Betrügern gefordert, bis wirklich gar nichts mehr zu holen ist. Dieser üble Betrug taucht in letzter Zeit wieder verstärkt auf. Oft schämt man sich, dass man überhaupt auf so etwas hereingefallen ist. Manche merken zum Glück gleich, dass es Betrug ist, wenn zum ersten mal Geld gefordert wird. Das Geld bekommen Sie nicht mehr zurück. Allerdings, wenn Sie den Cyber-Kriminellen bereits Ihre persönliche Daten und schlimmstenfalls auch noch eine Kopie des Personal-Ausweises geschickt haben, müssen Sie tätig werden. Mit Sicherheit werden diese Daten für weiteren Betrug verwendet. Nur durch eine polizeiliche Anzeige können Sie dem entgegen wirken, damit Sie nicht plötzlich selbst unwissentlich zum Betrüger werden.



Sie haben einen Job als Finanz- oder Paket-Agent angenommen. Von “Phishing” haben Sie bestimmt schon gehört. Da bekommt man unverlangt Emails, die angeblich von der eigenen Bank stammen und wird darin unter irgendeinem Vorwand aufgefordert, sich beim Onlinebanking einzuloggen.

Tatsächlich landet man unter dem angegebenen Link aber nicht auf der Webseite der eigenen Bank, sondern auf einer Webseite der Betrüger. Die dort eingegebenen persönlichen Daten (Login, PIN, TAN) werden von den Kriminellen gespeichert und dann dafür verwendet, das Konto des Opfers um hohe Beträge zu erleichtern.

Würden die Betrüger das Geld jetzt einfach auf das eigene Konto überweisen, so liessen sie sich wohl relativ leicht aufspüren und dingfest machen.

Leider gehen sie weitaus raffinierter vor. Sie werben (z.B. über Spam-Mails oder Anzeigen in Jobbörsen) freie Mitarbeiter an, die sie “Finanz-Agenten” oder ähnlich nennen. Diese erhalten die Aufgabe, auf ihrem Girokonto eingehende Zahlungen (nämlich: das gestohlene Geld des Phishing-Opfers) gegen üppige Provision (nicht selten 10 % und mehr) auf einem für Banken und Strafverfolgungsbehörden später schwer nachvollziehbaren Weg (z.B. per Western Union) an eine bestimmte Person (z.B. in Petersburg) zu senden. Dem “Finanzagenten” wird erklärt, dass er Mitarbeiter einer Firma im Bereich Finanzdienstleistungen ist. Statt dessen ist der “Finanzagent” am Ende genauso geschädigt wie das Phishing-Opfer: das eigene Geld ist weg, das Geld des Phishing-Opfers kann er nicht behalten, und die Staatsanwaltschaft wird gegen ihn ermitteln wegen Computerbetruges, Beihilfe zur Geldwäsche und Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz. Nichtwissenheit schützt nicht vor Strafe, denn wie soll es bewiesen werden, dass man unschuldig ist? Da in der Regel nur einen einzig Zahlung ausreicht, um die „Finanz-Agenten“ anzuzeigen, werden ständig neue Opfer gesucht und es gibt genug Menschen, die darauf hereinfallen.

Abmahnung von einer Anwaltskanzlei, in der Ihnen eine Copyright-Verletzung unterstellt wird. Uns ist das vor einigen Wochen auch passiert. Es wurde ein Bild regulär von der „aboutpixel.de“ downgeloadet und zu einem Artikel eingestellt. Der Quellnachweis war angegeben, denn darauf achten wir besonders. Allerdings wurde in der Seite was geändert und dadurch ging der Quellnachweis irgendwie verloren und keiner hat es gemerkt.

Es kam dann ein Abmahnschreiben des Rechtsanwaltes und der Streitwert wurde mit 6000 Euro veranschlagt. Auf jeden Fall wurde im Endeffekt ein Betrag von rund 1200 Euro gefordert mit Abgabe einer Unterlassungserklärung. Zuerst ist der Schock natürlich groß, wenn so ein Schreiben ins Haus flattert. Am nächsten Tag kam dann das Anwaltsschreiben mit der Post, was rechtliche Voraussetzung ist, denn nur eine E-Mail reicht gerichtlich nicht aus und diese kommen sowieso nur von Abzockern, ohne rechtliche Handhabe.

Sollte so eine Abmahnung bei Ihnen im Briefkasten sein, erst einmal ruhig durchatmen und nicht in Panik kommen. In unserem Fall war die Abmahnung durchaus rechtens, denn es muß generell immer der Quellnachweis-Copyright angegeben werden. Zum Glück hatten wir das Photo gegen Lizenzgebühr downgeloadet (60 Cent) und nicht einfach nur kopiert. Wie auch immer, der Streitwert von 6000 Euro und die geforderte Summe, waren haltlos überzogen.
Leider müssen Sie tätig werden und können dieses Anwaltsschreiben nicht einfach ignorieren, sonst kanns richtig teuer werden. Nehmen Sie aber weder mit dem gegnerischen Anwalt, noch mit dem Kläger Kontakt auf und auch auf keinen Fall die Unterlassungserklärung unterschreiben. Auf jeden Fall sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten, der sich im Online-Recht auskennt.

Wir suchten im WWW nach einem geeigneten Anwalt und es gibt etliche, welche genau auf die Copyright-Verletzungen spezialisiert sind. Wir mailten ca. 10 Anwaltskanzleien an und schickten die E-Mail des Kläger-Anwaltes mit. Also lange mussten wir nicht warten und es erfolgte fast umgehend ein Rückruf der angemailten Anwälte. Ich empfehle Ihnen genau dieses Verfahren, wenn Sie nicht selbst einen geeigneten Rechtsanwalt dafür haben.
Die Kanzleien, die sich bei uns meldeten hatten eine enorme Preisspanne. Die Pauschalen lagen im vorgerichtlichen Bereich zwischen 200 und 600 Euro für das gleiche Wissen und die gleichen Leistungen. Aus diesem Grund empfehlen wir auch, dass Sie mehrere Kanzleien kontaktieren.

Der Anwalt ändert dann die Unterlassungserklärung leicht ab, welche Sie dann bedenkenlos unterschreiben können. Leider werden Sie aber mit „Null“ nicht davonkommen und unser Anwalt hat einen Gegenvergleich von 400 Euro angeboten. In der Regel wird so ein Vergleich angenommen.



Wir haben daraus gelernt, und stellen komplett auf eigene Photos um. Was uns ärgert, dass wir vorher von dem Eigentümer des Bildes keine Information bekommen haben und er gleich einen Anwalt eingeschaltet hat. Da liegt der Verdacht nahe, dass er einfach nur auf das Geld aus ist, was ich aber jetzt nicht direkt unterstelle. Wir haben zwar in unseren AGB’s extra erwähnt: „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“, aber das muss gesetzlich nicht beachtet werden.

Wenn Sie Bilder aus dem Internet verwenden, lassen Sie sich unbedingt auch das Einverständnis des Eigners geben. Sollten Sie keine extra Erlaubnis haben, reicht der reine Copyright-Vermerk nicht aus. Benutzen Sie lieber Plattformen, wo Sie Bilder für wenig Geld regulär downloaden können, aber vergessen Sie nie den Quellnachweis.

Abmahnung wegen Filesharing. Im Grunde ist Filesharing eine tolle Sache, sofern kein geschütztes Material weitergegeben und/oder downgeloadet wird. Aber im Bezug auf z. B. urheberrechtlich geschützte Bilder, ist es wesentlich complexer in der Beweislage. In den allermeisten Fällen kommt man mit einem sogenannten „blauen Auge“ ganz gut davon und oft entstehen auch Verwechslungen und es handelt sich um eine ganz andere Person.

Sollten Sie in Ihrem Briefkasten eine anwaltliche Abmahnung wegen ilegalem Filesharing finden, erst einmal Ruhe bewahren. In vielen Foren können Sie nachlesen, dass die Sache einfach auszusitzen ist und man nichts mehr hört. Aber genau das kann dann richtig teuer werden wenn es daraufhin zu einer Unterlassungsklage oder einstweiligen Verfügung kommt. Hierbei spielt es dann auch keine Rolle mehr, ob die Abmahnung zu recht oder zu unrecht war. Genausowenig sollten Sie sich auf eine vorgeschlagene Vergleichszahlung etc. einlassen und schon gar nicht die beigefügte Unterlassungs-Erklärung unterschreiben.

Wir raten dringendst diesbezüglich in jedem Fall einen Anwalt einzuschalten. Am besten wieder einen Anwalt aus dem WWW, der sich auf Filesharing spezialisiert hat.



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