„Jetzt anmelden“ Achtung Gewerbetreibende

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Internetkriminelle haben wieder eine neue Abzocke entdeckt.

Jemand hat auf seiner Facebook-Seite ein tolles Angebot entdeckt. Da wurde ein Nobelhandy für 150,00 Euro angeboten. Um das Handy zu bestellen wurde der Button „Jetzt anmelden“ bestätigt. Eigentlich war die Sache vergessen bis eine Mahnung von 300,00 Euro geschickt wurde. Im Endeffekt wurden sogar 500,00 Euro gefordert, da angeblich ein 2-Jahres Vertrag mit abgeschlossen wurde. Derzeit laufen etliche Beschwerden bei Face-Book auf und auch viele andere User sind darauf hereingefallen.

Der winzige Zusatz „Information“, dass der Nutzer mit dem „Jetzt anmelden“ Button einen Vertrag eingeht, wurde übersehen. Da die Seite sich ausschließlich von einem Großhändler an Gewerbetreibende richtet, reicht diese Kennzeichnung aus. Genau hier greift nämlich der Beschluss vom August 2012 nicht, dass erst durch den Button „Jetzt kaufen“ ein Vertrag geschlossen wird.

Würden Händlerportale einen Gewerbeausweis von ihren Kunden verlangen, würde es in diesen speziellen Fällen wesentlich weniger Abzocke geben. So kann sich Hinz und Kunz anmelden und die Abzocke problemlos starten. Nur wenige Plattformen verlangen einen Gewerbenachweis.

Der normale Endverbraucher soll nicht zahlen und innerhalb von 2 Wochen schriftlich widerrufen, damit die rechtliche Frist gewahrt ist und er auf der sicheren Seite steht.

Gewerbetreibende können nicht so aus diesem Vertrag herauskommen. Sie haben kein Widerrufsrecht und müssen ihn wegen „arglistiger Täuschung“ anfechten. Dies kann teuer werden und ob der Anwalt Erfolg hat, ist nicht sicher.

Also immer ganz genau schauen, bevor man „jetzt anmelden“ irgendwo bestätigt.




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