Jobangebot Bücher und Dokumente scannen – Achtung!

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In letzter Zeit kommen immer wieder Spammails und auch vor Annoncen in Jobportalen etc. schrecken diese üblen Internetkriminellen nicht zurück. Mir war schon klar, dass es Betrug ist. Was aber wirklich dahinter steckt, habe ich jetzt erst entdeckt.
Quellen: http://pfiffige-senioren.de/geldwaeschefaelle.htm#bu (http://pfiffige-senioren.de eine sehr empfehlenswerte Seite) und Polizeipresse Mittelhessen, news aktuell v. 02.04.13

Ein junger Mann wurde in den vergangenen Wochen als Finanzagent angeworben. Er bekam per Email das Angebot für eine angebliche Schweizer Firma als Mitarbeiter für die Online-Bibliothek zu arbeiten. Laut Arbeitsvertrag wäre er für das Einscannen von Büchern zuständig gewesen – Stundenlohn Brutto 26,00 Euro.

Da er für das Einscannen der Bücher einen speziellen hochwertigen Scanner benötigte, wollte die Firma die Kosten dafür übernehmen. Daher sollte ihm der Betrag dafür überwiesen werden und der Scanner dann von ihm selbst an den angeblichen Lieferanten bezahlt werden. Der junge Mann unterschrieb einen Arbeitsvertrag und nannte seine Kontodaten. Danach erhielt er die E-Mail, dass ihm 9.510 Euro überwiesen wurden und er das Geld per Western Union an den Lieferanten für den hochwertigen Scanner bezahlen sollte. Anschließend hob er das Geld wie vereinbart in Bar ab.

Als der Geldwäschebeauftragte der Hausbank des Mannes Kenntnis von dem Geldinstitut des geschädigten Unternehmens von einer mutmaßlichen Phishing-Überweisung erhielt, informierte dieser sofort die örtliche Polizei, die umgehend Kontakt zu dem jungen Mann aufnahm und so das Geld noch sicherstellen konnte. So konnte „Dank des schnellen Handels der Bankmitarbeiter“ der Betrag gesichert und an das geschädigte Unternehmen zurücküberwiesen werden. Einen Scanner hat und hätte der junge Mann nie erhalten.

Der Ausgang dieser Sache verlief glücklich. Wenn er das Geld an die Hintermänner der wohl ausländisch agierenden Täter überwiesen hätte, wäre er unter Umständen zivilrechtlich dafür haftbar gewesen. Da er aber sein Konto Personen, die er nicht kennt, zur Verfügung gestellt hat, musste von Amts wegen ein Strafverfahren gegen den Mann wegen leichtfertiger Geldwäsche eingeleitet werden. Die weiteren Ermittlungen dauern an. Die Polizei warnt potentiellen „Kunden“, solchen Geschäften nachzugehen. Wie im vorliegenden Fall können sie sich strafbar machen und zivilrechtlich belangt werden.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.




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