Lotto und Keno

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Es gibt viele Anbieter im WWW und ich war selbst länger bei Tipp24.de Kunde. Ich fand es gut und hätte wohl nie gespielt, wenn ich den Lotto-Schein hätte irgendwo abgeben müssen. Ich habe beim Keno und Lotto spielen oft kleinere Beträge gewonnen. Die Gewinne konnten sofort auf das eigene Konto gebucht werden und es gab nie Probleme. Selbst als ich einmal 400 Euro gewonnen habe, gab es keinerlei Schwierigkeiten, bis ein Bekannter von mir (bei einem anderen Anbieter), eine höhere Summe gewonnen hat. Er sollte die Kopie seines Ausweises schicken, was bei hohen Gewinnen normal ist. Ziemlich schnell bekam er die Mitteilung, dass sein Gewinn nicht ausbezahlt wird, da er seine Tipps in Deutschland durchgeführt hat und das unzulässig wäre. Das war nun echt suspekt und ich machte mich schlau darüber. Und was soll ich sagen… es stimmte.

Nur wenn in einem Land getippt wird, in dem Lotto online erlaubt ist, darf der Tipp erfolgen. Oft konnte ich auch allerdings nachlesen, dass es doch wieder erlaubt sei, in Deutschland per Internet zu tippen. Ich allerdings werde zum Status quo nicht mehr online Lotto oder Keno spielen. Folgende Aussage ist für mich maßgebend.

14.12.09|
Verwaltungsgericht
Lotto-Spielen im Internet bleibt verboten

Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage eines privaten Glücksspielunternehmens abgewiesen, das weiterhin Lotto im Internet anbieten wollte. Nach dem seit diesem Jahr geltenden Glücksspielstaatsvertrag seien Online-Glücksspiele verboten, urteilten die Richter.

Die Tipp 24 AG hatte gegen einen Bescheid des Innenministeriums geklagt, in dem ihr das Anbieten von Lotto im Internet untersagt worden war.

Aus formalen Gründen musste das Ministerium aber Zwangsgelder zurückziehen, die gegen Tipp 24 wegen Verstößen gegen das Verbot verhängt worden waren. (AZ.: 10 A 538/09 u.a.) Die Firma hätte Zwangsgelder von je 50 000 Euro zahlen müssen, die wegen Verstößen erlassen wurden.

Seit Anfang 2009 geltenden Glücksspielstaatsvertrag ist das Verbot von Internet-Lotto festgeschrieben.

Quelle

Ich habe dann bei meinem Anbieter die AGB genauer nachgelesen und selbst wenn es das Online Tipp-Verbot in Deutschland nicht geben würde… über das Internet tippe ich nicht mehr.

In den umfangreichen AGB habe ich folgenden Punkt gefunden:

10.1.1 MyLotto24 ist nicht zur Auszahlung von Gewinnen für Tipps verpflichtet:

# seinen Wohnsitz in den USA hat oder sich zum Zeitpunkt der Abgabe des Tipps in einem Land befindet, in dem die Fernteilnahme an Wetten/Glücksspielen der auf dieser Website vorgesehenen Art unzulässig ist, oder
# eine andere wesentliche Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen verletzt.

11.1 Das Internet-Glücksspiel kann in einigen Ländern bzw. Rechtsräumen illegal oder dessen Legalität ungeklärt sein. Jeder Spielteilnehmer erkennt hiermit an, dass Tipp24 und MyLotto24 bezüglich der Legalität der Inanspruchnahme der von ihnen angebotenen Services in den Ländern bzw. Rechtsräumen, in denen die Spielteilnehmer wohnhaft sind oder sich aufhalten, weder juristischen Rat erteilen noch diesbezügliche Zusicherungen oder Gewährleistungen abgeben.

Wer jetzt allerdings dennoch weiter online Lotto usw. spielen will, soll künftig das Handy benutzen. 😉 Da ist sicher nicht festzustellen wo sich der Kunde aufgehalten hat.

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