Neuer Abzocker-Trick am Telefon

0
(0)

Abo-Falle, Telefon-Abzocke

Quelle: http://wirtschaft.t-online.de/telefonbetrug-vorsicht-vor-neuer-abzocke/id_44749382/index

Neuer Abofallen-Trick am Telefon

Bei Anruf Abzocke: Mit einem neuen Trick ziehen windige Geschäftemacher ahnungslosen Verbrauchern das Geld aus der Tasche. Geschulte Anrufer gratulieren am Telefon zum angeblichen Gewinn eines Gutscheins. Wer sich auf eine Unterhaltung einlässt, erlebt bei der nächsten Telefonrechnung eine böse Überraschung: Er zahlt für ein Abonnement zur Teilnahme an Gewinnspielen – bis zu 500 Euro im Jahr.

Wer ruft an?

Die Anrufe kommen in der Regel aus einem Call Center. Dort sitzen geschulte Telefonkräfte, die täglich unzählige Rufnummern abklappern. Ihre eigene Nummer ist unterdrückt und kann nicht nachverfolgt werden. Ungebetene, anonyme Werbeanrufe sind in Deutschland zwar verboten. Die Drahtzieher selbst sitzen aber im Ausland, wo deutsche Gerichte an ihre Grenzen stoßen.

Wie werden Telefonkunden geködert?

Zu Beginn wird erst einmal zum Gewinn eines Gutscheins gratuliert. Wer nicht auflegt, wird ausgehorcht und als Teilnehmer an Gewinnspielen geworben. „Das passiert so geschickt, dass die Leute gar nicht merken, dass ihnen ein Abonnement aufgedrückt wird“, berichtet Peter Lassek von der Verbraucherzentrale Hessen. Häufig werden im Gespräch Bedingungen falsch dargestellt oder gar nicht und erst eine Auftragsbestätigung erklärt, auf was man sich eingelassen hat.

Was folgt?

Das böse Erwachen folgt mit der nächsten Telefonrechnung. Dort finden Betroffene unter „Beträge anderer Anbieter“ den ominösen Posten über ein „Mehrwertdiensteabo“ für 9,90 Euro. Pro Woche. Grundlage ist ein angeblicher Vertrag mit „Gewinnspieleintragungsdiensten“ wie winfinder.com oder glücksfinder.net, der die Teilnahme bei 200 Gewinnspielen sichert. Gefordert wird das Geld meist von dem Abrechnungsdienstleister „Telomax GmbH“ aus Frankfurt am Main – auch wenn das Abo rein gar nichts mit dem Telefonieren zu tun hat.

Warum ist das möglich?

Die Drahtzieher nutzen eine Lücke im deutschen Telekommunikationsgesetz. Sie treten als Telekommunikations-Dienstleister auf und lassen ihre Forderungen einfach über Branchengrößen wie die Telekom eintreiben. Die Netzagentur versucht, diese Abrechnungsweise zu unterbinden. Die Schwachstelle bleibt aber bestehen.

Was tun?

Wer eine Abo-Gebühr auf seiner Telefonrechnung findet, sollte prüfen: Stehen dort die Artikel-/Leistungsnummern 61404 oder 83917, 18918 bis 83924? Oder die Produkt-IDs 11004 oder 12000, 12001 bis 12007? Dafür braucht niemand zu zahlen. Die Netzagentur hat für all diese Nummern rückwirkend ein Kassier-Verbot verhängt für die Zeit ab dem 23. Dezember 2010. Für 45 weitere Nummern gibt es schon mal vorsorglich ein Abrechnungsverbot, es gilt ab dem 11. Februar 2011 (www.bundesnetzagentur.de). Ist das Geld schon länger vom Konto abgebucht, ist es allerdings häufig verloren.

Die Deutsche Telekom hat kürzlich beim Landgericht Bonn eine einstweilige Verfügung gegen den Anbieter Telomax erwirkt und wird den Abrechnungsvertrag (Fakturierung und Inkasso) mit Telomax fristlos kündigen. Damit erhalten Telekom-Kunden keine weiteren Forderungen dieses Unternehmens mehr auf ihrer Telefonrechnung. Telomax kann gegen diese Verfügung noch Rechtsmittel einlegen.

Was ist mit anderen Nummern?

Da greift zurzeit kein Verbot. Der Geschädigte muss selbst aktiv werden, um das Abo zu stoppen. Ist die Rechnung noch frisch, sollte auf keinen Fall gezahlt werden. Gleichzeitig müssen Verbraucher an Telomax schreiben und der Forderung widerprechen. Musterbriefe der Verbraucherzentrale sind unten verlinkt. Meist kommt dann nichts mehr nach. Nicht vergessen, auch die Telekom zu informieren. Deren Rechnungsbetrag muss in jedem Fall gezahlt werden – abzüglich des Betrags von Telomax.

Wenn gerade erst abgebucht wurde?

Dann sollte versucht werden, den Betrag zurückzuholen. Rückbuchungen sind noch mindestens sechs Wochen ab Quartals-Rechnungsschluss möglich. Gegebenfalls muss die Einzugsermächtigung gekündigt werden. Wichtig ist aber auch hier, dem Vertrag zu widersprechen. Sonst wird munter weiter abgebucht. Verbraucherzentralen bieten Unterstützung.

Wer eine Abo-Gebühr auf seiner Telefonrechnung findet, sollte prüfen: Stehen dort die Artikel-/Leistungsnummern 61404 oder 83917, 18918 bis 83924? Oder die Produkt-IDs 11004 oder 12000, 12001 bis 12007? Dafür braucht niemand zu zahlen. Die Netzagentur hat für all diese Nummern rückwirkend ein Kassier-Verbot verhängt für die Zeit ab dem 23. Dezember 2010. Für 45 weitere Nummern gibt es schon mal vorsorglich ein Abrechnungsverbot, es gilt ab dem 11. Februar 2011 (www.bundesnetzagentur.de). Ist das Geld schon länger vom Konto abgebucht, ist es allerdings häufig verloren.

Wie nützlich war dieser Beitrag?

Klicken Sie auf die Sterne zum Bewerten

Durchschnitt 0 / 5. Anzahl der Bewertungen 0

Bewerten Sie als erstes diesen Beitrag

Es tut uns leid, wenn dieser Beitrag nicht nützlich für Sie war

Teilen Sie uns bitte mit, was wir verbessern können. Angaben zur Bewertung erforderlich!