Schlappe für Abo-Abzocke mit Freeware-Downloads

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Quelle: http://computer.t-online.de/schlappe-fuer-abo-abzocke-mit-freeware-downloads/id_45349674/index

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil dem Trick mit kostenpflichtigen Abos für Freeware-Downloads eine Absage erteilt (Az. 29 C 2583/10). Im vorliegenden Fall klagte ein Betroffener gegen die Betreiber des Download-Portals download-service.de, die ihm für das Herunterladen eigentlich kostenloser Software ein Abonnement mit Kosten von insgesamt 192 Euro in Rechnung gestellt hatten. Dies sei jedoch trotz des gut sichtbaren Hinweises auf die entstehenden Kosten nicht zulässig – der Download gemeinhin frei verfügbarer Software lasse beim Nutzer den Eindruck eines kostenlosen Angebots entstehen, so die Richter.


Das Urteil ist eine empfindliche Schlappe für das Unternehmen Content4U GmbH, das neben download-service.de noch weitere, ähnlich gestaltete Portale betreibt. Für die Richter war bei den Angeboten der Internetseite kein Mehrwert für den Nutzer zu erkennen, der die Kosten für das Abonnement gerechtfertigt hätte. Im Klartext heißt das: Wer üblicherweise kostenlos verfügbare Software anbietet, ohne selbst ein zusätzliche Dienstleistung über den Download hinaus für den Nutzer zur Verfügung zu stellen, kann dafür kein Geld verlangen. Ob andere Richter der Argumentation des Amtsgerichtes in ähnlichen Fällen folgen werden, bleibt abzuwarten.

Juristischer Gegenwind für Abo-Fallen-Betreiber

In jüngster Vergangenheit hat es immer wieder Rückschläge für die Betreiber landläufig so genannter Abo-Fallen gegeben. So bezeichnete kürzlich das Oberlandesgericht Frankfurt entsprechende Angebote mit versteckten Preishinweisen als gewerbsmäßigen Betrug (Az.: 1 Ws 29/09). Den Seitenbetreibern drohten damit Haftstrafen von mindestens sechs Monaten. Zuvor waren immer wieder in verschiedenen Urteilen Rechnungen solcher Internet-Seiten für nichtig erklärt worden, wenn der Hinweis auf möglicherweise entstehende Kosten nicht deutlich für den Nutzer erkennbar war. Im aktuellen Fall half den Betreibern jedoch auch der deutliche Hinweis auf die Kosten nichts.

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