Schutz vor Abzocke

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Die Bundesregierung will mit neuem Gesetz gegen Abo-Fallen vorgehen.

Speziell Download-Portale werben oft mit den Schlagworten: „kostenlos,gratis, free etc“ was sich oft um eine freche Lüge handelt.

In den letzten Jahren wurden Millionen Verbraucher auf diese Weise abgezockt. Sie locken Verbraucher mit angebl. kostenlosen Angeboten auf ihre Seiten. Nach dem Downloaden dieses vermeinlich kostenlosen Produktes, folgte eine gepfefferte Rechnung.

Seit dem 1.8.12 gibt es ein neues Gestz, das diesem Betrug entgegenwirkt.

Download-Abzocker bieten Dinge gegen Gebühr an, die es im WWW umsonst gibt. Verstärkt festgestellt wurde dies bei: SMS, Hausaufgabenhilfe, Kochrezepte und bestimmter Software. Damit der Nutzer den Download durchführen kann, müssen erst persönliche Daten angegeben werden. Kurze Zeit danach verlangt der Anbieter für diese Dienstleistung Geld. Ganz winzig und kaum lesbar ist im Kleingedruckten der Vermerk, dass Kosten anfallen.

Es wird nachwievor von dem Verbraucherschutz empfohlen in diesen Fällen nicht zu zahlen. Allerdings lässt sich der Großteil von Nutzern durch ein Inkasso- oder Rechtsanwaltsschreiben einschüchtern und zahlt.




Der neue Schutz vor Abo-Fallen

Vor dem unmittelbaren Absenden einer Bestellung muss über den Gesamtpreis eine eindeutige Information erfolgen. Der Nutzer muss einen speziellen, deutlich sichtbaren Button bestätigen, dass er über die anfallenden Kosten informiert ist.

Die Bundesregierung schlägt vor: „zahlungspflichtig bestellen“


Neues Gesetz gegen Abo-Fallen: Von heute an mehr Schutz vor Abzocke im Internet – weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/finanzen/recht/neues-gesetz-gegen-abo-fallen-von-heute-an-mehr-schutz-vor-abzocke-im-internet_aid_788647.html

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