Tickethandel – Achtung!

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Sabine A. wollte für den Live-Auftritt von einem bekannten Künstler 2 Karten besorgen – ein Geburtstagsgeschenk für die Tochter. Im Internet war schnell gegoogelt und 2 Karten bei einer bekannten Online-Ticketbörse geordert. Teuerste Kategorie, versteht sich, und ab in den Warenkorb. Per Vorkasse wurden 177 Euro fällig. Das Geld wurde umgehend überwiesen und die Tickets sollten per Post kommen. Fünf Tagen vor dem Auftritts-Termin waren noch immer keine Eintrittskarten im Briefkasten, dafür aber seitens der Ticketbörse nur einen simplen Gutschein.

Zwei Tage vor der Abendveranstaltung trafen die Karten dann endlich ein – der Wert je Ticket: 29 Euro. Wutentbrannt rief die enttäuschte Mutter beim Tourneeveranstalter an und beschwerte sich über das unzuverlässige Prozedere und die sehr spät erhaltenen Karten der falschen Preiskategorie. Die lapidare Antwort der Konzertagentur: „Ihr Pech! Die Karten kosten 29 Euro, was die Ticketbörse im Internet verlangt, ist deren Sache.“ Offenbar kann man damit völlig legal eine ganze Menge Geld verdienen.




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