Unseriöse Kreditkartenangebote erkennen

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Gefunden bei t-online.de/finanzen

Warnung von Verbraucherschützern.

Immer mehr Anbieter im Internet von kostenlosen Krediten und goldenen Kreditkarten.  Meist sind die Angebote unseriös und führen direkt in eine Kostenfalle.

Sehen Sie, welche Seiten als unseriös gelten.

Das Geschäft auf der Notlage von Menschen boomt. Gerade im Internet gibt es immer mehr suspekte Anbieter, die mit kostenlosen Krediten und Karten werben. Die Verbraucherschützer warnen vor Unternehmen, welche in den Niederlanden, Schweiz oder Großbritannien registriert sind. Sie ködern mit Darlehen ohne vorherige Prüfung und/oder goldenen Mastercards. Im Internet sind die guten Bewertungen in der Regel gefälscht und die Gütesiegel recht zweifelhaft.

Kunden müssen viel Geld zahlen, erhalten aber kein Darlehen.

Lt. Verbraucherzentrale Sachsen, wird in Deutschland kein seriöser Kredit ohne Kreditwürdigkeitsprüfung gewährt. Und anstatt der bestellten Gold-Mastercard gibt es eine Prepaid-Karte, die mit beachtlichen Vorkosten verbunden ist.

Oft sind die AGB’s auf diesen Angebotsseiten sehr verwirrend und genauso oft werden sie erst gar nicht gelesen. Auf keinen Fall etwas abschließen, wo Ihnen per Nachnahme Unterlagen geschickt werden sollen. Es ist garantiert keine Gold-Karte, sondern eine Prepaid-Karte, die für Menschen mit Schulden ziemlich für den Allerwertesten ist. Und dafür soll vorab eine Gebühr bezahlt werden. Und die versprochene Kredit-Zusage kommt lediglich als Blanko-Antrag, den Sie selbst bei einer Bank stellen müssen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät:

  • Seien Sie vorsichtig, wenn Sie jemand wegen einer Kreditkarte oder Finanzgeschäften unaufgefordert anruft.
  • Nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditangeboten genau durch. Nur so können Sie in Erfahrung bringen, welche Leistung Sie tatsächlich erhalten.
  • Haben Sie bereits eine Kreditkarte bestellt, verweigern Sie die Annahme der teuren Sendung und widersprechen Sie Ihrem Vertrag per Einwurf-Einschreiben. Zahlen Sie nicht! Erst wenn Sie tatsächlich einen Mahnbescheid vom Gericht erhalten, sollten Sie sich Rechtsrat holen oder zu uns in die Beratung kommen.

Mir persönlich ist nicht ein Fall bekannt, dass es überhaupt zu einem Mahnbescheid gekommen ist. Den vollständigen uns interessanten Artikel finden Sie bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Unter anderem finden Sie dort die namentlichen Vertreiber dieser Abzocke und was bereits unternommen wurde.



 

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