Bundestag beschließt Ver­schärfung des Straf­rechts zum Cyber­grooming

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Vor einigen Wochen habe ich einen Artikel über die „krumme13.org“ verfasst.

krumme13.org – meine wütende Kritik 5 (2)

Es steht mir nicht zu, diese Seitenbetreiber und Nutzer zu verurteilen. Ich kann nur meine ganz persönliche Meinung dazu posten.

Ich habe heute folgenden Artikel auf der „krumme13.org“ gefunden. Hier im Blog veröffentlichen wir in der Regel keine politischen Artikel. Dies allerdings hat mich stutzig gemacht und das sollten Sie wissen.

Deutscher Bundestag verabschiedet neues Gesinnungsstrafrecht(untauglicher Versuch Cybergrooming): Sexuelle Chat-Fantasien zwischen Erwachsenen über Kinder sind strafbar, wenn ein Erwachsener sich als Kind ausgibt 20.01.2020 [14:40:07]
Ermächtigungsgesetz fördert Jagd auf Pädophile: Bundestag legalisiert die Produktion & Verbreitung von computergenerierten Kinderpornos für Ermittlungsbehörden

Bei Stimmenthaltungen der FDP- GRÜNEN- und LINKEN- Fraktionen hat die Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD ein Gesetzespaket verabschiedet, welches die Grundsätze des Strafrechts infrage stellt.

Die AfD-Fraktion lobte sogar die GroKo. Mit dem neuen Straftatbestand beim Schand § 176 Abs. 6 StGB(untauglicher Versuch einer Vorbereitungshandlung/Cybergrooming) wird Jedermann/Frau zr Pädophilenjagd im Internet ermächtigt. Kommunikationen mit sexuellen Fantasien mit Kindern sind nun auch dann strafbar, wenn der Chat-Partner keuin Kind ist, sondern ein Erwachsener. Kinder sind also nicht involviert. Darüber hinaus haben alle Fraktionen im Bundestag für die Produktion & Verbreitung von computergenerierten Kinderpornos abgestimmt. Ermittlungsbehörden handeln jetzt legal, wenn sie Kosumenten in die Falle locken. Die Kinderpornoszene wird sich über dieses neue Material freuen, denn Zugang in diese Szene werden die Ermittlungsbehörden mit diesen Fakes sicherlich nicht erhalten. Insbesondere die Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings muss als Gesinnungsstrafrecht bezeichnet werden. K13online bietet deshalb allen zukünftigen Justizopfern bei der Einlegung von Rechtsmitteln im Instanzenwege unsere Hilfestellungen an. Wir rufen alle von diesen Unrechtsgesetzen Betroffenen zu Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht auf. Nur eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde reicht aus, um diese Gesetze für verfassungswidrig zu erklären….

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw03-de-cybergrooming-674702

Stimmenthaltungen der FDP- Grünen- und Linken?! Gut zu wissen!

Soso… also eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde reicht also aus, um diese Gesetze für verfassungswidrig zu erklären. Weshalb interessiert das die „krumme13.org“? Gerade diese müsste doch daran interessiert sein, sich deutlich von der Kinderpornoszene abzugrenzen.

Wer also gezielt Kinder im Chat versucht anzumachen, um sexuelle Phantasien auszuleben ist also ein Justizopfer? Ich persönlich begrüße es, dass solche Typen von Erwachsenen geoutet werden. Und noch besser, wenn man dabei einen Zugang in die Kinderpornoszene bekommt. Wie daneben ist eigentlich die Begründung, dass der Chat-Partner kein Kind ist, sondern ein Fake.

Einige Juristen und ich  werden diese Entwicklung intensiv weiter verfolgen. Wir sind sicher nicht die Einzigsten.

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1 thought on “Bundestag beschließt Ver­schärfung des Straf­rechts zum Cyber­grooming

  1. Nein, oder? Das darf doch nicht wahr sein. Ich betreue einige dieser freiwilligen, jahrelangen Opfer und das schreit zum Himmel.

    Diese Parteien sind auf keinen Fall mehr wählbar.

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