Der Fall Edathy und das Internet

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Dieser Artikel hat ausnahmsweise einmal nichts mit Internetbetrug oder Abzocke zu tun, sondern ist eher eine allgemeine Online-Information in eigener Sache.

Die letzten Tage werden wir häufiger angeschrieben, ob wir in unserer „Fundgrube“ Artikel zu dem Fall Edathy veröffentlichen. Hierzu ein ganz klares NEIN. Wir veröffentlichen keine Artikel für oder gegen ihn und das unabhängig von unserer persönlichen Meinung. Dieser Blog beschäftigt sich mit WWW-Abzocke, Internetbetrug und Spams, was wohl wenig mit Edathy zu tun hat. Es wäre nicht schlecht, wenn sich WWW-Nutzer etwas mit der gesetzlichen Lage vertraut machen würden.

http://www.e-recht24.de/news/blog-foren-web20/8229-fall-edathy-wer-seinen-frust-im-internet-freien-lauf-laesst-kann-sich-strafbar-machen.html?a_aid=nt

Wichtige Informationen kurz zusammengefasst:

Der Prozess, bei dem S. Edathy der Kauf und Besitz von kinderpornografischen Aufnahmen vorgeworfen wurde, mit einer Geldauflage von 5000 Euro beendet. Er gilt damit auch nicht als vorbestraft, da der Prozess nach den Paragrafen 153 und 153a der Strafprozessordnung eingestellt wurde. Ein Geständnis hat er, laut seiner Aussage auf Facebook, nicht abgegeben.

Für viele Menschen ein sprichwörtlicher Schlag ins Gesicht. Im WWW wird derzeit auf Blogs, Foren etc. gedroht und beschimpft, wie ich z. B. es noch nicht erlebt habe. Auch ich persönlich bin voller Wut und Zorn, aber es gibt auch im WWW eine Linie, die nicht überschritten werden darf. So einiges überschreitet die Grenzen der freien Meinungsäußerung und kann durchaus strafrechtlich verfolgt werden.

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Verleumdungen und Beleidigungen sind auch im Netz strafbar

Die Liste mit Äußerungen, die zur strafrechtlichen Verfolgung führen können, ist lang. Sowohl Beleidigungen als auch der Vorwurf, dass Edathy tatsächlich die vorgeworfenen Straftaten begangen hat, können als Verleumdung geahndet werden. Die Androhung von Gewalt und Andeutungen in dieser Richtung hingegen ist jedoch kritischer einzustufen. Dass es hierbei zu einer Anzeige und weitergehende Ermittlungen kommen kann, ist wahrscheinlicher. Beim Aufruf zur Lynchjustiz wird es allerdings ernst. Sollte tatsächlich bei einem solchen Aufruf etwas vorfallen, wird der Anstifter nach § 111 Abs. 1 StGB strafrechtlich genauso behandelt wie derjenige, der die Tat tatsächlich begangen hat. Ein Verfahren wegen schwerer Körperverletzung oder gar Totschlags würde auf die Person zukommen, die eigentlich nur seinem oder ihrem Ärger Luft machen wollte.

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Ist das Teilen und Liken von Aussagen strafbar?

Neben den selbst getätigten, strafbaren Aussagen kann auch das Teilen oder liken zu rechtlichen problemen führen. Denn wer einen Beitrag durch das Teilen auf seine Pinnwand postet, macht sich dieser Aussage zu Eigen, weshalb diese gleichwertig geahndet wird. Selbst das Liken eines Beitrags zur Selbstjustiz kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hier gilt ebenso die Bekräftigung zur Durchführung einer Straftat. Die vermeintliche Anonymität im Internet mittels Decknamen schützt zudem nicht vor Ermittlungen, da bei einer Strafanzeige die Staatsanwaltschaft jederzeit die Möglichkeit hat, die wahre Identität über die IP-Adresse nachverfolgen.
Ob bereits Strafanzeigen oder Ermittlungen gegen Nutzer, beispielsweise auf Facebook und Twitter, eingeleitet wurden, ist aktuell nicht bekannt. Edathy will wegen diversen Morddrohungen vorerst nicht nach Deutschland zurückkehren.

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Anonymität im Internet kann nicht vor einer strafrechtlichen Verfolgung schützen. Die Macht dieser Anonymität wird schlichtweg unterschätzt. Auch für kleinere Webseiten gibt es reguläre Programme, welche jede IP aufzeichnen und selbst das, wenn der Besucher nur auf der Seite war und nichts angeklickt hat. Der ziemlich genaue Standort des Rechners wird sogar auf einer elektronischen Landkarte angezeigt. Und das ist nur ein einfaches kleines Programm. Man kann sich leicht ausrechnen, was dann erst die speziellen Programme für Möglichkeiten haben.

Um noch einmal klarzustellen… Ich bin über den Fall Edathy und seinen Verlauf enorm aufgebracht und denke mir meinen Teil über die Justiz und ihre Rechtssprecher.



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