hey ***, ich habe dir eine nachricht hinterlassen

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Betreff: hey ***, ich habe dir eine nachricht hinterlassen
Von: Lena Sexbilder – fickzeit@anschauen-direkt.de

 

fi-abzocke-13-10

Lange nichts mehr von diesem Verein gehört und wundere mich immer wieder wie diese „Herzchen“ an meine Mail-Adresse kamen. In der Regel melde ich mich nicht unbedingt auf solchen Seiten an, oder lasse mir Newsletter zuschicken.
Ich habe bereits ausführlich über diesen Spam-Verein berichtet https://www.webportale-24.de/hey-funny40-ich-habe-dir-eine-nachricht-hinterlassen/ und deshalb nur kurz, weshalb Sie sich da besser nicht anmelden sollten.

Die Webseite mit dem vielversprechenden Namen „fi**zeit.com“ ist mir ja nicht unbekannt und ich habe bereits darüber berichtet. Hier noch einmal die Gründe, weshalb es wesentlich besser ist, sich da nicht anzumelden.

Auf den ersten Blick wirkt die Webseite ausnahmsweise nicht unbedingt schmuddelig. Allerdings sollte man bei solchen Seiten mehr als vorsichtig sein und das bedeutet, dass die AGB’s IMMER genau durchzulesen sind, bis sie vollständig kapiert wurden. Hier interessante Auszüge:

Besteht bei einem unbefristeten Tarifmodell eine „Probephase“ (= zusätzliche Möglichkeit für den Kunden innerhalb eines ausgewiesenen Zeitraumes sein unbefristetes Tarifmodell zu vereinfachten Bedingungen aufkündigen zu können), so bildet die Probephase zugleich das erste einmalig abweichende Abrechungsintervall für das unbefristete Tarifmodell.

Beispiel: Wird ein unbefristetes Tarifmodell mit einer Probephase (= Testzeitraum) von 2 Tagen und einem Standardintervall von 30 Tagen gewählt, so wird das erste Entgelt für 2 Tage bei Vertragsschluss und die nachfolgenden Entgelte – sofern innerhalb der Probephase (= Testzeitraum) keine entsprechende Kündigung erfolgt – beginnend mit dem Ende der Probephase alle 30 Tage im Voraus fällig und abgebucht/eingezogen.

Eine Probephase von 2 Tagen, welche auch noch fristgerecht gekündigt werden muss?

5.4.1.)   Für die Kontoführung des Kundenkontos beim Payment-Anbieter verrechnet dieser ein jährliches Pauschalentgelt. Die Höhe des Entgelts wird in den Online-Vertragsformularen entsprechend ausgewiesen und vereinbarungsgemäß verrechnet.

Wie bitte? Auch noch Kontoführungs-Gebühren?! Ich fasse es nicht!

Der Anbieter schließt ausdrücklich jegliche Verantwortlichkeit und Haftung für das Verhalten Dritter oder von Dritten angebotene oder stammende Waren, Dienstleistungen, Werbung oder andere Inhalte, aus – es sei denn, er hätte für diese Personen einzustehen, insbesondere weil sie Erfüllungsgehilfen des Anbieters darstellten (= Personen, deren er sich bedient, um seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden nachzukommen).

Ach ne…Mit dieser schwammigen Aussage sind wohl die firmeneigenen Fakes gemeint, mit denen ich Kontakt aufnehmen kann, die sich aber als Fakes nicht outen. Naja, „Erfüllungsgehilfen des Anbieters“ klingt ja auch um einiges seriöser. Für die sind dann wohl die Kontoführungs-Gebühren gedacht.

Ich kann nur immer wieder gebetsmühlenartig wiederholen: „LEST ENDLICH DIE AGB’S DURCH UND ZWAR SO LANGE; BIS SIE AUCH KAPIERT WURDEN!“

Bei Unklarheiten geht es hier zu meinem ausführlicheren Artikel https://www.webportale-24.de/hey-funny40-ich-habe-dir-eine-nachricht-hinterlassen/






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