Neue Abmahnwelle wg. Nutzung von Videostreaming

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Ich wurde zwar nicht abgemahnt und nutze auch keinerlei Videostreaming, aber möchte die Info weitergeben.

Von: WITCH – Infothek
Betreff: Neue Abmahnwelle wg. Nutzung von Videostreaming

aktuell versendet eine bekannte „Abmahn-“ Kanzlei zu tausenden Abmahnungen an Personen, auch wenn diese garnicht an illegalen Tauschbörsen teilgenommen haben. Abgemahnt wird die Nutzung von Internet-Streaming-Angeboten (das ansehen von Videos über Internet). Ein Kunde berichtet uns, dass er ein Video nur wenige Sekunden gestartet hatte und die Seite sofort verlassen hat. Der Link dazu war in einem E-Mail enthalten.

Wie Focus online heute morgen bereits berichtet ist diese Begründung der Abmahnungen rechtlich sehr umstritten!

Unser Rat:
Falls bei Ihnen in den nächsten Tagen eine entsprechende Abmahnung eintrifft, bezahlen Sie nicht und geben Sie keine Unterlassungserklärung ab. Wenden Sie sich an eine im Internetrecht erfahrene Anwaltskanzlei.

Wir wünschen Ihnen allen, Kunden, Freunden und Bekannten, eine schöne Adventszeit.
Ihre SpeyerNet AG

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Sie erhalten diese Mail weil Sie eine Webseite in unserer Suchmaschine WITCH (eventuell ueber eine fremde Eintragsseite oder ein Eintragungsprogramm) angemeldet haben.

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Es ist kein Einzelfall, dass ab und an Abmahn-Wellen erfolgen, die nicht immer korrekt sind. Auch wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und wie in der Mail beschrieben, auf keinen Fall etwas zahlen oder unterschreiben. Im WWW finden Sie etliche Anwälte, die auf Internet-Abmahnungen spezialisiert sind, und kostenlose erste telefonische Auskunft geben. Im Allgemeinen reicht es schon, den Namen der abmahnenden Kanzlei in die Suchmaschine einzugeben. Auf jeden Fall nicht in Panik geraten und gelassen bleiben, zumal Sie sich keiner Schuld bewusst sind.

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