Online-Betrug

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Hier einige Tipps gegen den Internetbetrug.

Eltern haften für Ihre Kinder
– falsch!
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, dürfen nur dann ein Abo über das WWW abschließen, wenn ihre Eltern zustimmen. Ohne diese Einwilligung ist ein so geschlossener Vertrag wirkungslos. Die Eltern müssen dann nichts bezahlen. Es ist Dache der Web-Anbieter, für eine eine genaue Alterskontrolle zu sorgen.

Im Zweifelsfall nicht zahlen!
Wer vorzeitig zahlt, erkennt die unseriösen Verträge an und im Nachhinein gibt es keine Möglichkeit sich zu wehren.

Um Geld zu verlangen muss ein Vertragsabschluss vorliegen und dies muss vom Anbieter nachgewisen werden. Ein Vertrag kommt übrigens nur dann zustande, wenn das Angebot bewusst akzeptiert wurde und die Bedingungen klar ersichtlich waren. Im Zweifelsfall, wenn Sie glauben getäuscht worden zu sein, sollten Sie erst einmal nichts zahlen. Es gobt gerichtliche Entscheidungen, dass bei versteckten oder fehlenden Preisangaben kein Vertrag zustande kommt.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern, wenn mit Inkasso, Zwangsvollstreckung oder Strafanzeige gedroht wird. Mir ist kein einziger dieser besonderen Fälle bekannt, wo es zum Gerichtsprozess kam.

Vorsicht bei der Angabe persönlicher Daten.
Bei angeblich kostenlosen Webinhalten braucht es normalerweise keine persönlichen Daten. Wer sie bei diesen Angeboten schön brav ausfüllt, braucht sich über die zu erwartenden Spam-Fluten nicht zu beschweren. Dies gilt auch für Telefonnummern, E-Mail-Adressen und vor allem für Bank- und Kreditkartendaten. Im Zeifelsfall: Finger weg!

Immer das Kleingedruckte lesen!
Lesen Sie sich IMMER die AGB’s durch und zwar so oft, bis es verstanden wurde. Achten Sie darauf, dass die Seite von der Sie kaufen ein gültiges und deutlich erkennbares Impressum hat. Es sollte auf jeden Fall eine E-Mail-Adresse und Telefonnummer bei Rückfragen angegeben sein.

Einem Mahnbescheid immer widersprechen!
Innerhalb von 2 Wochen kann dem Mahnbescheid widersprochen werden und der Antragsteller muss reagieren. Eine Begründung muss beim Widerspruch nicht angegeben werden, denn ein Mahnbescheid bedeutet nicht, dass die Forderung auch rechtens ist. Betrüger reichen in der Regel dann keine weitere Klage ein.

Widerrufsrecht nutzen!
Musterbriefe finden Sie im WWW unter Stiftung Warentest und bei den Verbraucherzentralen. Den Brief idealerweise per Einschreiben mit Rückschein. Führen Sie auf keinen Fall einen weiteren Schriftverkehr mit den vermeintlichen Abzockern.
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