Neueste Telefonabzocke: Auflegen kostet 125 Euro

0
(0)

Gefunden unter http://www.news.de/technik/855659449/betrug-am-telefon-neueste-telefonabzocke-ja-sagen/1/

Neueste Telefonabzocke: Auch Auflegen hilft nicht?…

…Wir sagen „doch“!

So erging es laut „Focus“ auch einem Mann aus Nordrhein-Westfalen. Er sollte 125 Euro zahlen, obwohl er auflegte. Die Betrüger sind gut vorbereitet. Sie rufen niemanden wahllos an, sondern haben genügend Informationen über Wohnort und Email-Adressen. So flattert dann kurz nach dem Anruf eine dicke Rechnung ins Haus. Wer nicht zahlt, bekommt Post von einem Inkasso-Büro. Das kann im schlimmsten Fall einen Eintrag ins Führungszeugnis zur Folge haben.

Wäre zwar sehr ärgerlich, aber so sollte es nicht ablaufen. Natürlich können Sie auflegen und das empfehlen wir sogar. Wichtig ist, dass Sie sich auf kein Gespräch einlassen und auch niemals das Wort „Ja“ bei so einem Telefonat benutzen.

Sollten die Cyber-Kriminellen tatsächlich Geld von Ihnen wollen und das sogar über ein Inkasso-Büro, keine Angst. Die Aussage, dass es einen Eintrag ins Führungszeugnis zur Folge haben kann, ist schlichtweg falsch.

Sollte eine Rechnung, Mahnung etc. auch von einem Inkasso bei Ihnen eintrudeln, machen Sie erst einmal nichts. Nehmen Sie keinerlei Kontakt auf. Sollten die Kriminellen sie per Telefon belästigen, fordern Sie alle Informationen schriftlich. Auf keinen Fall auf ein Telefonat einlassen. Sie sind komplett auf der sicheren Seite. Sollten die schriftlichen Drohungen massiver werden, fordern Sie einen Mahnbescheid von den Abzockern. Keinerlei weiteren Aussagen außer, dass Sie dem Mahnbescheid dann widersprechen werden. Mir ist kein einziger Fall bekannt, bei dem aufgrund einer solchen betrügerischen Abzocke, jemals ein Mahnbescheid zugestellt wurde.

Das hat wohl in erster Linie den Grund, dass es keinerlei Handhabe der Forderung gibt. Sollte wider erwarten dennoch ein Mahnbescheid kommen, widersprechen Sie diesem in vollem Umfang. Das bedeutet nichts anderes, als dies auf dem beigefügten Schriftstück anzukreuzen und dem Mahngericht zurück zu schicken. Wichtig…ohne Angaben von Gründen. Erhält das Mahngericht den Widerspruch, wird dieser dem Gläubiger zugeleitet und dieser muss nun die Forderung begründen. Das kann er allerdings in so einem Fall nicht. Also keine Sorgen deswegen. Es gibt weder einen Eintrag ins Führungszeugnis (den sowieso nicht), noch in die Schufa.




Diese Artikel von mir, könnten Sie auch interessieren



Wie nützlich war dieser Beitrag?

Klicken Sie auf die Sterne zum Bewerten

Durchschnitt 0 / 5. Anzahl der Bewertungen 0

Bewerten Sie als erstes diesen Beitrag

Es tut uns leid, wenn dieser Beitrag nicht nützlich für Sie war

Teilen Sie uns bitte mit, was wir verbessern können. Angaben zur Bewertung erforderlich!